HINWEIS nur für Mitarbeitende der Uni Mannheim:
**Nach derzeitigem Sachstand handelt es sich bei diesem Kursangebot um eine dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zu meldende Sachleistung des Arbeitgebers nach Kategorie 2. Die zu meldenden Kosten für diesen Kurs belaufen sich auf max. 15,00 EUR. Über eine tatsächliche Steuerpflicht entscheidet das LBV. Wir bitten Sie daher, Rückfragen direkt an den zuständigen LBV-Sachbearbeitenden zu richten. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Erläuterungen.
Sämtliche Förderungen der Gesundheit gelten aus steuerrechtlicher Sicht als Sachbezüge der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und werden unter steuerlicher Betrachtung in eine von drei Kategorien eingestuft:
- steuer- und meldefrei, da im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
- Meldepflicht gegenüber dem LBV, aber steuerfrei bis zu 600 ?/Jahr für die oder den einzelnen Beschäftigten gemäß § 3 Nr. 34 EStG
- Meldepflicht gegenüber dem LBV, aber steuerfrei bis zu 50 ?/Monat für die oder den einzelnen Beschäftigten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Zu Kategorie 2: Hier akkumulieren sich die zu dieser Kategorie gemeldeten Beträge, die wir Ihnen in jeder Einladung mitteilen, über das Kalenderjahr. Sollten Sie innerhalb eines Jahres über die 600 ?-Grenze kommen, wird nur der darüberhinausgehende Betrag versteuert. Wir gehen generell nicht davon aus, dass Beschäftigte diese Grenze erreichen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die individuelle Einhaltung dieser Grenze nicht überwachen können. Wir bitten Sie daher, selbst auf Einhaltung der Grenze zu achten. Wenden Sie sich bei Fragen an das LBV.
Zu Kategorie 3: Hier akkumulieren sich alle Sachleistungen, die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten und die keine gesonderte Befreiung genießen. Sollten Sie innerhalb eines Monats den Freibetrag von 44 ? überschreiten, wird der gesamte Betrag, der sich für diesen Monat errechnet hat, versteuert. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie bei der Wahrnehmung mehrerer Angebote dieser Kategorie innerhalb eines Monats den Freibetrag nicht überschreiten.
Die Universität Mannheim unterliegt dieser gesetzlichen Vorgabe und erfüllt hiermit ihre Meldepflicht gegenüber dem LBV. Dem LBV als gehaltsabrechnende Stelle obliegt die gesetzliche Pflicht, diesen Sachbezug zu dokumentieren, prüfen und ggf. zu versteuern.
Um unserer Meldepflicht fristgerecht nachzukommen, erhalten Sie zusammen mit den jeweiligen Teilnahme-Informationen das Formular zur Meldung der Sachleistung an das LBV. Zur Erfüllung der Dokumentationspflicht bitten wir hier um die Eintragung Ihrer persönlichen Daten. Bitte senden Sie das Formular zeitnah nach Erhalt an die folgende Mail-Adresse:
bgm@uni-mannheim.de.
Die Meldung an das LBV BW erfolgt zentral durch die Personalabteilung.